Dein Kind hat trotz Rechtsanspruch (§ 24 SGB VIII) keinen Kita-Platz erhalten? Wir unterstützen Dich dabei, Entschädigung für Betreuungskosten und Verdienstausfall geltend zu machen - mit Rechtsschutzversicherung sogar ohne eigene Kosten möglich.
Jetzt unverbindliches Erstgespräch anfragen!Erstattung der Mehrkosten für private Kinderbetreuung (z. B. Tagesmutter, private Kita) nach § 36a Abs. 3 SGB VIII, sofern Du Deinen Betreuungsbedarf rechtzeitig angezeigt hast und das Jugendamt keinen Platz bereitstellt.
Ersatz des entgangenen Einkommens, wenn Du wegen fehlender Kita-Betreuung nicht arbeiten konntest - als Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG.
| Anspruchstyp | Gesetzliche Grundlage | Erstattung |
|---|---|---|
| Aufwendungsersatz | § 36a Abs. 3 SGB VIII | Private Betreuungskosten (z. B. Tagesmutter, private Kita) |
| Schadensersatz (Verdienstausfall) | § 24 Abs. 2 SGB VIII i. V. m. § 839 BGB, Art. 34 GG | Entgangenes Einkommen |
Ohne Rechtsschutzversicherung fällt ein Honorar in gesetzlich bestimmter Höhe (nach RVG). Mit einer Rechtsschutzpolice entstehen Dir in der Regel keine Eigenkosten oder nur Deine Selbstbeteiligung.
- Nachweise über alternative Betreuungskosten (Quittungen)
- Gehaltsabrechnungen für Verdienstausfall
- Schriftwechsel mit dem Jugendamt (Anmeldung, Eingangsbestätigung)
