Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) advokio UG (haftungsbeschränkt)
Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Wofür gelten diese Geschäftsbedingungen?
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung aller von advokio betriebenen Webseiten
und
aller von advokio angebotenen Leistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Rechtsdienstleistungen, die Dir ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwaltsgesellschaft anbietet oder erbringt. Rechtsdienstleistungen auf advokio.com werden derzeit von der advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erbracht, soweit auf der jeweiligen Produktseite nicht ausdrücklich ein anderer anwaltlicher Anbieter genannt ist. Für das Mandatsverhältnis gelten das anwaltliche Berufsrecht und die Mandatsbedingungen des jeweils benannten anwaltlichen Anbieters. Die Übermittlung einer Anfrage über advokio.com begründet für sich genommen noch kein Mandat. Wer Anbieter einer Leistung und Dein Vertragspartner ist, wird Dir auf der Produktseite und bei Vertragsschluss mitgeteilt.
Welche Bedeutung haben Worte in Kapitälchen
in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen?
Wörter in Kapitälchen sind definierte
Begriffe, deren Bedeutung in dieser Antwort (siehe unten) oder an
der
Stelle erklärt wird, an der der Begriff definiert wird.
„advokio" bedeutet advokio UG
(haftungsbeschränkt), Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach.
„advokio Rechtsanwaltsgesellschaft"
bedeutet advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach.
„Du" (und alle Pronomen wie „Dich",
„Dein" und
„Dir") meint einen Mandanten
eines Partneranwalts oder
einen
Nutzer der advokio Webseiten.
„Interview" meint das Interview, in dem
Dir das advokio-System eine Reihe von Fragen stellt. Auf Basis
Deiner Antworten auf diese Fragen erstellt der jeweilige Partneranwalt das Produkt.
„Mandant“ bist Du oder die von Dir wirksam vertretene natürliche oder juristische Person, sobald der benannte anwaltliche Anbieter das Mandat angenommen hat.
„Mandantenaccount" ist ein Account, den
Du auf advokio.com einrichten kannst und der Deine Daten und die
Daten zu Deinen Produkten
enthält.
„Mandat" meint das Vertragsverhältnis
zwischen Dir und einem Partneranwalt,
im Rahmen dessen Du den
Partneranwalt beauftragst, Dich in einer bestimmten Sache rechtlich zu vertreten.
„Partneranwalt“ bedeutet die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Nur wenn die jeweilige Produktseite ausdrücklich einen anderen anwaltlichen Anbieter nennt, bezeichnet „Partneranwalt“ diesen Anbieter.
„Produkt" ist eine Rechtsdienstleistung
(zum Beispiel die Erstellung eines Dokuments oder die
Vertretung in
einer Streitigkeit), die von einem Partneranwalt für einen Mandanten erbracht wird und die den auf der
Produktseite beschriebenen Inhalt hat.
„Produktseite" meint die Webseite auf
advokio.com, auf der der Leistungsumfang und die Kosten des
jeweiligen
Produkts beschrieben werden.
„Prozessfinanzierungsprodukt“ bezeichnet ein Angebot, bei dem advokio aufgrund eines gesonderten Finanzierungsvertrags ausdrücklich bezeichnete Kosten der Rechtsverfolgung übernimmt. Ob ein Finanzierungsvertrag zustande kommt und welche Kosten und Verfahrensabschnitte er umfasst, ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Finanzierungszusage von advokio und Abschnitt 7.
Was macht advokio und welche Leistungen
werden auf advokio Webseiten angeboten?
Was macht advokio und welche Leistungen
bietet advokio für Webseitennutzer und Mandanten?
advokio betreibt advokio.com als technisches Portal für rechtliche Informationen, die Anbahnung von Mandaten und – soweit gesondert vereinbart – die Finanzierung von Rechtsverfolgung. Rechtsdienstleistungen werden ausschließlich von Partneranwälten erbracht. advokio erbringt keine Rechtsdienstleistungen, sondern stellt technische und organisatorische Infrastruktur bereit und kann aufgrund eines gesonderten Vertrags eine Prozessfinanzierung übernehmen. Produkte auf advokio.com können durch IT-Systeme und Software unterstützt werden; die anwaltliche Prüfung, Beratung und Vertretung verantwortet allein der jeweilige Partneranwalt.
Darüber hinaus bietet advokio bei
bestimmten Produkten Mandanten die Finanzierung von
Rechtsdienstleistungen oder Rechtsstreitigkeiten.
advokio bietet Nutzern der
advokio-Webseiten und Mandanten weiterhin Informationen und
Zusatzdienste im
Zusammenhang mit rechtlichen Themen oder Rechtsdienstleistungen.
Was macht advokio für Partneranwälte und welche Leistungen bietet advokio Partneranwälten?
Partneranwälten vermittelt advokio über advokio.com Mandate und stellt Partneranwälten IT- und sonstige
Dienstleistungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zur Verfügung.
Inhalte der Website, Newsletter
Haftet advokio für Inhalte auf der advokio-Website?
advokio wendet angemessene Sorgfalt auf die auf den Webseiten bereitgestellten Informationen und Links an. Allgemeine Inhalte sind jedoch keine Rechtsberatung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Für Schäden gilt die Haftungsregelung in Abschnitt 6.
Werden Artikel regelmäßig aktualisiert und sind sie immer aktuell?
advokio prüft veröffentlichte Inhalte regelmäßig, übernimmt aber keine Garantie dafür, dass jeder Inhalt jederzeit vollständig und aktuell ist. Für Schäden gilt die Haftungsregelung in Abschnitt 6.
Haftet advokio für Newsletter?
Auch Newsletter dienen nur allgemeinen Informationszwecken und ersetzen keine Beratung im Einzelfall. Für Schäden gilt die Haftungsregelung in Abschnitt 6.
Haftet advokio für Inhalte von
Drittanbietern?
Für Inhalte und Leistungen von Drittanbietern ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Eine Haftung von advokio für eigene Auswahl-, Informations- oder sonstige Pflichten richtet sich nach Abschnitt 6.
Vermittlung von Rechtsberatung
Wer berät mich bei meinem Rechtsproblem?
Rechtsdienstleistungen werden von dem auf der Produktseite benannten Partneranwalt erbracht; derzeit ist dies, soweit dort nichts anderes angegeben ist, die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Übermittlung einer Anfrage über advokio.com ist noch keine Mandatsannahme. Ein Mandatsvertrag kommt erst zustande, wenn der Partneranwalt die Annahme des Mandats ausdrücklich bestätigt. advokio wird nicht Partei des Mandatsvertrags und erteilt keine rechtlichen Weisungen.
Für die Rechtsdienstleistungen haftet der Partneranwalt nach den gesetzlichen Vorschriften und seinen wirksam einbezogenen Mandatsbedingungen. Die Haftung von advokio für eigene Pflichten, insbesondere aus dem Betrieb des Portals oder einem Finanzierungsvertrag, richtet sich nach Abschnitt 6.
Bietet advokio selbst Rechtsberatung an?
Nein. advokio bietet selbst keine Rechtsberatung an. Rechtsdienstleistungen werden ausschließlich von Partneranwälten erbracht.
Verfügbarkeit der Website und von Daten, Datenschutz und Datensicherheit
Wie sind die advokio-Webseiten und wie ist
die Kommunikation über die advokio-Webseiten verfügbar?
advokio strebt eine hohe Verfügbarkeit der Webseiten und Dienste an. Eine bestimmte, jederzeitige Verfügbarkeit ist jedoch nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Für Schäden gilt Abschnitt 6.
Sind alle Produkte immer verfügbar?
advokio bemüht sich, möglichst viele Produkte dauerhaft anzubieten. advokio
behält sich jedoch vor,
Produkte ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung aus dem
Angebot zu nehmen. advokio übernimmt
keine Verpflichtung für die Verfügbarkeit aller oder einzelner Produkte.
Wie ist die Verfügbarkeit von Daten und deren Backup bei advokio?
advokio nutzt Cloud- und sonstige IT-Dienste sorgfältig ausgewählter Anbieter und sichert Daten in regelmäßigen Abständen. Trotzdem können Daten oder Dienste, etwa durch technische Störungen, zeitweise nicht verfügbar sein oder verloren gehen. Soweit es Dir zumutbar ist, solltest Du wichtige Unterlagen zusätzlich selbst sichern. Für Schäden gilt Abschnitt 6; ein etwaiges Mitverschulden beurteilt sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Wo werden meine Daten gespeichert?
Bei advokio und bei dem Partneranwalt, der Dein Mandat bearbeitet. Deine Daten und die Daten Deines Mandats können auf IT-Systemen von advokio oder von hierzu eingesetzten Drittanbietern gespeichert werden, soweit dies für die vereinbarten Leistungen erforderlich und rechtlich zulässig ist. Soweit advokio oder weitere Dienstleister für den Partneranwalt tätig werden, gelten die Anforderungen des § 43e BRAO. Diese Speicherung begründet keine allgemeine Entbindung des Partneranwalts von seiner Verschwiegenheitspflicht.
Dürfen andere auf meine Daten zugreifen? Was ist mit der anwaltlichen Berufsverschwiegenheit?
Einwilligung für mandatsbezogene IT- und Serviceleistungen. Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Im Rahmen der technischen und administrativen Unterstützung Deines Partneranwalts erhält advokio nur den für diese Leistungen erforderlichen Zugang zu Deinen Daten und Mandatsinformationen. Mit Deiner Zustimmung zu diesen AGB im Rahmen Deiner Mandatsanfrage oder Beauftragung willigst Du gegenüber dem betreffenden, Dir benannten Partneranwalt ein, dass dieser advokio den hierfür erforderlichen Zugang eröffnet. Dies umfasst insbesondere die technische Verarbeitung Deiner Falldaten, die technische Erstellung von Dokumenten- und Rechnungsentwürfen sowie die administrative Unterstützung der Mandatskommunikation, auch soweit diese Leistungen unmittelbar Deinem einzelnen Mandat dienen (§ 43e Absatz 5 BRAO). Die anwaltliche Verantwortung sowie die gesetzlichen Verschwiegenheits- und Schutzpflichten bleiben unberührt.
Schweigepflichtentbindung für die angefragte Prozessfinanzierung. Davon getrennt darf advokio als Prozessfinanziererin nur die Informationen verwenden, die zur Prüfung, Durchführung oder Abrechnung einer von Dir beantragten oder vereinbarten Prozessfinanzierung erforderlich sind und rechtmäßig zu diesem Zweck übermittelt oder erhoben werden. Ein Zugriff als IT- oder Servicedienstleister berechtigt nicht automatisch zur Verwendung für die Prozessfinanzierung. Wenn Du unter Zustimmung zu diesen AGB eine Prozessfinanzierung anfragst, entbindest Du den betreffenden, Dir benannten Partneranwalt gegenüber advokio von seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, soweit die Übermittlung von Informationen zum Sachverhalt, zu den rechtlichen Erfolgsaussichten, zum Verfahrensstand oder zu den Kosten für die Prüfung, Durchführung oder Abrechnung dieser Prozessfinanzierung erforderlich ist. Die Entbindung ist auf diesen Zweck beschränkt und begründet keine Weisungs- oder Mitentscheidungsrechte von advokio hinsichtlich der anwaltlichen Bearbeitung. Weitere Details findest Du in der Datenschutzerklärung von advokio und in der Datenschutzerklärung des jeweiligen Partneranwalts.
Die jeweilige Einwilligung beziehungsweise Schweigepflichtentbindung kannst Du für die Zukunft widerrufen. Bereits rechtmäßig erfolgte Offenlegungen werden dadurch nicht rückwirkend unzulässig.
Ist meine Kommunikation mir advokio
verschlüsselt?
Risikohinweis und Einverständnis zur E-Mail-Kommunikation. Jeglicher Informationsaustausch über advokio-Webseiten ist über das Hypertext Transfer Protocol Secure (HTTPS) verschlüsselt. E-Mails sind nicht automatisch Ende-zu-Ende verschlüsselt. Dabei besteht das Risiko, dass unbefugte Dritte vom Inhalt Kenntnis erhalten oder Nachrichten verändern. Mit Deiner Zustimmung zu diesen AGB erklärst Du Dich auf Grundlage dieses Risikohinweises mit der Kommunikation per E-Mail ohne Ende-zu-Ende-Verschlüsselung einverstanden. Entsprechendes gilt, wenn Du diesen Kommunikationsweg selbst vorschlägst oder beginnst und ihn nach Erhalt dieses Risikohinweises fortsetzt. Auf Dein entsprechendes Verlangen kann advokio auch per verschlüsselter E-Mail im S/MIME-Format mit Dir kommunizieren; ein anderer sicherer Kommunikationsweg kann vereinbart werden. Du kannst advokio jederzeit mitteilen, dass Du künftig einen anderen Kommunikationsweg nutzen möchtest. Die sonstigen rechtlich erforderlichen Schutzmaßnahmen bleiben von Deiner Entscheidung unberührt.
Gibt es eine Datenschutzerklärung von advokio?
Gibt es Datenschutzerklärungen der Partneranwälte?
Die Datenschutzerklärung des jeweils benannten Partneranwalts findest Du auf dessen Webseite. Für die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH findest Du sie unter https://www.advokio-legal.com/Datenschutz/.
Haftung von advokio und von Partneranwälten
Haftung für Informationen, Webseiteninhalte und Newsletter
Allgemeine Informationen, Webseiteninhalte und Newsletter ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für die Haftung von advokio gilt die nachfolgende allgemeine Haftungsregelung.
Haftung für vertraglich vereinbarte Leistungen durch advokio
advokio haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Du regelmäßig vertrauen darfst. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten und Erfüllungsgehilfen von advokio. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt. Diese Haftungsregelung gilt für entgeltliche und unentgeltliche Leistungen von advokio sowie für gesetzliche und vorvertragliche Ansprüche.
Wer haftet für die Rechtsberatung durch den Partneranwalt?
Jeder Partneranwalt haftet für seine Rechtsdienstleistungen selbst und unmittelbar nach den gesetzlichen Vorschriften und seinen wirksam einbezogenen Mandatsbedingungen. advokio haftet nicht für die anwaltliche Beratung oder Vertretung; die Haftung von advokio für eigene Pflichten, einschließlich etwaiger eigener Auswahl- oder Informationspflichten, bleibt nach der vorstehenden Regelung unberührt.
Finanzierung von Rechtsberatung
Bei auf der jeweiligen Produktseite als Prozessfinanzierungsprodukt bezeichneten Angeboten kann advokio aufgrund eines gesonderten Finanzierungsvertrags Kosten der außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung übernehmen. Ein Anspruch auf Finanzierung besteht erst nach Zustandekommen dieses Vertrags. Art und Umfang der übernommenen Kosten und die finanzierten Verfahrensabschnitte ergeben sich aus der Finanzierungszusage von advokio.
Wie kommt eine Prozessfinanzierung zustande?
Die Übermittlung Deiner Anfrage über advokio.com dient zunächst nur der Prüfung. Dadurch kommen weder ein Mandatsvertrag noch ein Finanzierungsvertrag zustande. Der Mandatsvertrag mit dem Partneranwalt und der Finanzierungsvertrag mit advokio sind rechtlich selbstständige Verträge.
Über die rechtlichen Erfolgsaussichten und die Annahme des Mandats entscheidet der Partneranwalt eigenverantwortlich. Über Annahme und Umfang der Finanzierung entscheidet advokio aufgrund einer eigenständigen Finanzierungs- und Risikoentscheidung.
Der Finanzierungsvertrag kommt erst mit Zugang einer advokio eindeutig zugeordneten Finanzierungszusage in Textform, zum Beispiel per E-Mail, zustande. Der Partneranwalt darf eine bereits von advokio abgegebene Zusage übermitteln, sie aber nicht selbst im Namen von advokio erteilen, erweitern oder beenden. Die Mandatsannahme allein ist keine Finanzierungszusage.
Auch nach einer Finanzierungszusage bleibst Du gegenüber dem Partneranwalt, Gerichten, Behörden und der Gegenseite der gesetzliche oder vertragliche Kostenschuldner. Soweit die Zusage reicht, hast Du gegen advokio einen Anspruch auf Übernahme dieser Kosten. Erfüllt advokio ihre Verpflichtung nicht, insbesondere wegen Zahlungsunfähigkeit, können die jeweiligen Gläubiger Dich weiterhin in Anspruch nehmen. Der Partneranwalt garantiert die Zahlungsfähigkeit von advokio nicht und übernimmt deren Finanzierungspflichten nicht. Ansprüche wegen eigener Pflichtverletzungen des Partneranwalts bleiben unberührt.
Welche Kosten übernimmt advokio?
advokio übernimmt ausschließlich die Kostenarten, Beträge und Verfahrensabschnitte, die in der Finanzierungszusage ausdrücklich bezeichnet sind. Die Zusage kann insbesondere gesetzliche Gebühren und Auslagen des Partneranwalts, Gerichts- oder Verfahrenskosten und gesetzlich zu erstattende Kosten der Gegenseite erfassen. Eine Kostenart oder Maßnahme, die nicht von der Zusage erfasst ist, wird nicht finanziert. Individuelle Vereinbarungen in der Finanzierungszusage gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Was gilt bei einer Rechtsschutzversicherung oder einer anderen Kostendeckung?
Besteht eine Rechtsschutzversicherung oder eine andere vorrangige Kostendeckung, musst Du dies advokio und dem Partneranwalt vollständig mitteilen und an einer zumutbaren Inanspruchnahme mitwirken. Leistungen Dritter werden nur auf dieselben gedeckten Kosten angerechnet; eine doppelte Kostendeckung findet nicht statt. Ob advokio einen Selbstbehalt oder sonst nicht gedeckte Beträge übernimmt, ergibt sich ausschließlich aus der Finanzierungszusage.
Für welche Verfahrensabschnitte gilt die Finanzierungszusage?
Die Zusage gilt nur für die darin ausdrücklich bezeichneten Verfahrensabschnitte. Ein Antrags- oder Widerspruchsverfahren, eine gerichtliche Hauptsache, ein Eilverfahren, ein Vollstreckungsverfahren und jedes Rechtsmittel sind jeweils gesonderte Verfahrensabschnitte, soweit die Zusage sie nicht ausdrücklich gemeinsam erfasst. Ein weiterer Verfahrensabschnitt wird nur aufgrund einer weiteren Finanzierungszusage übernommen. Eine nachträgliche Verschlechterung der Erfolgsaussichten lässt die bereits erteilte Zusage für den erfassten Verfahrensabschnitt nicht automatisch entfallen; die nachfolgend geregelten Rechte zur Beendigung bleiben unberührt.
Müssen alle meine Angaben richtig und vollständig sein?
advokio übernimmt die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten auf Basis der Informationen, die Du advokio zur Verfügung gestellt hast. Da diese Informationen entscheidend für die Finanzierungsentscheidung sind, müssen Deine Informationen richtig und vollständig sein. Wenn Du unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht hast, musst Du das advokio und dem Partneranwalt schnellstmöglich mitteilen.
Ändern sich im Laufe des Mandats Deine Umstände oder gibt es Ereignisse, die sich auf das Mandat oder das Kostenrisiko auswirken können, bist Du verpflichtet, Deinen Partneranwalt und advokio schnellstmöglich darüber zu informieren.
Bei einer erheblichen Verletzung Deiner Informationspflichten darf advokio die Finanzierung aus wichtigem Grund für die Zukunft beenden. Bei einer behebbaren Pflichtverletzung ist Dir zuvor eine angemessene Gelegenheit zur Abhilfe zu geben, soweit dies nicht nach den gesetzlichen Voraussetzungen entbehrlich ist.
Die Beendigung allein begründet keinen Anspruch auf Erstattung sämtlicher bereits übernommener oder zukünftiger Kosten. Schadensersatz kann advokio nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen wegen einer von Dir zu vertretenden Pflichtverletzung und des dadurch verursachten Schadens verlangen. Gesetzliche Anfechtungsrechte, insbesondere wegen arglistiger Täuschung, bleiben unberührt.
Muss ich meinen Partneranwalt bei
Rechtsstreitigkeiten unterstützen?
Es kann sein, dass Dein Partneranwalt während einer Rechtsstreitigkeit Unterstützung von Dir braucht. Das kann zum Beispiel dann passieren, wenn er Informationen oder Unterlagen von Dir benötigt, das weitere Vorgehen mit Dir besprechen möchte oder eine Entscheidung von Dir braucht. Vor allem bei Eilverfahren können sehr kurze Fristen gelten. In solchen Situationen braucht Dein Partneranwalt Deine schnelle Unterstützung.
Verletzt Du eine für die Finanzierung wesentliche Mitwirkungspflicht erheblich, gelten für die Beendigung der Finanzierung und etwaige Ersatzansprüche die Voraussetzungen und Rechtsfolgen in Frage 7.e entsprechend.
Muss ich den Empfehlungen meines Partneranwalts folgen?
Du entscheidest nach der eigenverantwortlichen Beratung durch den Partneranwalt selbst über die gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung Deiner Rechte. advokio besitzt keine Weisungs-, Zustimmungs- oder Vetorechte hinsichtlich Deiner rechtlichen Entscheidungen oder der anwaltlichen Bearbeitung. Änderst Du das finanzierte Verfahrensziel wesentlich oder möchtest Du Maßnahmen vornehmen oder fortführen, die gegenüber den bei der Finanzierungszusage zugrunde gelegten Umständen die Erfolgsaussichten wesentlich verschlechtern oder das Kostenrisiko wesentlich erhöhen, darf advokio die Finanzierung der davon betroffenen, noch nicht verbindlich veranlassten Maßnahmen aufgrund einer eigenständigen Finanzierungs- und Risikoentscheidung für die Zukunft beenden. advokio teilt Dir die Entscheidung und ihre maßgeblichen Gründe in Textform mit. Die bloße Abweichung von einer anwaltlichen Empfehlung berechtigt für sich genommen weder zur Beendigung noch zur Rückforderung bereits übernommener Kosten.
Kann ich die Prozessfinanzierung durch advokio beenden?
Du kannst den Finanzierungsvertrag jederzeit kündigen. Die Kündigung beendet die Finanzierung für die Zukunft, nicht aber zugleich das Mandat. Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandenen oder durch bereits veranlasste Maßnahmen verbindlich ausgelösten und von der Zusage erfassten Kosten bleiben gedeckt, auch wenn sie erst später beziffert, abgerechnet oder fällig werden. Die Ausübung des Kündigungsrechts allein begründet keinen Rückzahlungsanspruch von advokio. Gesetzliche Ansprüche wegen einer davon unabhängigen Pflichtverletzung bleiben unberührt. Für einen Widerruf gelten Abschnitt 10 und die gesetzlichen Bestimmungen.
Was passiert, wenn ich das Mandat mit meinem Partneranwalt vorzeitig beende?
Du kannst das Mandat nach den dafür geltenden Regeln beenden. Die Kündigung oder der Widerruf des Mandats allein verletzt den Finanzierungsvertrag nicht und begründet keine Pflicht zur Rückzahlung bereits gedeckter Kosten. advokio kann die Finanzierung weiterer anwaltlicher Leistungen nach wirksamer Mandatsbeendigung für die Zukunft beenden; die bis dahin entstandenen oder durch bereits veranlasste Maßnahmen verbindlich ausgelösten, von der Zusage erfassten Kosten bleiben gedeckt. Ob die Finanzierung mit einem anderen Rechtsanwalt fortgesetzt wird und ob zusätzliche Kosten eines Anwaltswechsels übernommen werden, bedarf einer gesonderten Finanzierungszusage. Der Anwaltswechsel selbst bedarf keiner Zustimmung von advokio.
Wer bezahlt advokio und den Partneranwalt?
Die Gebühren und Auslagen des Partneranwalts entstehen im Mandatsverhältnis. Soweit sie von der Finanzierungszusage erfasst sind, zahlt advokio sie zur Erfüllung Deiner Kostenverbindlichkeit. Kostenerstattungen und andere Deckungsleistungen werden nach Maßgabe dieses Abschnitts auf die gedeckten Kosten angerechnet. Reichen sie nicht aus oder bleiben sie aus, trägt advokio die von ihrer Zusage erfassten Kosten.
Der Partneranwalt kann advokio aufgrund einer gesonderten Vereinbarung für eigenständige IT- und Serviceleistungen vergüten. Diese Vergütung wird nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, begründet für advokio keine Befugnis zur Einflussnahme auf die anwaltliche Bearbeitung und wird Dir nicht allein aufgrund der Prozessfinanzierung als zusätzliche Gebühr berechnet.
Was ist mit Kostenerstattungsansprüchen die ich habe, wenn ich einen Rechtsstreit (oder ein anderes Verfahren) gewinne?
Wenn Du einen Rechtstreit (zum Beispiel gerichtlich oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens)
gewinnst, hast Du unter Umständen einen Kostenersatzanspruch gegen den
Gegner (zum Beispiel den Träger der Jugendhilfe). Da advokio bei
Prozessfinanzierungsprodukten Deine
Rechtsverfolgungskosten wie in diesem Abschnitt 7 (Finanzierung von Rechtsberatung) beschrieben übernimmt, trittst
Du diese Kostenersatzansprüche, soweit sie Kosten der von der Finanzierungszusage erfassten Verfahrensabschnitte betreffen, hiermit an
advokio ab. Hast Du
Kostenersatzansprüche bereits an den zuständigen Partneranwalt
abgetreten, trittst Du hiermit Deine
entsprechenden etwaigen Ansprüche gegen den Partneranwalt auf Auszahlung der Kostenersatzansprüche an
advokio ab. Du ermächtigst advokio
in beiden Fällen, den Zahlungspflichtigen über diese Abtretung zu informieren.
Die Abtretungen erfassen sowohl bereits beglichene als auch noch zu begleichende, von advokio übernommene Kosten. Sie erstrecken sich nicht auf den mit dem Produkt verfolgten Hauptanspruch, zum Beispiel den Anspruch auf einen Betreuungsplatz. advokio darf die eingezogenen Beträge nur zur Deckung der von ihr übernommenen Kosten einschließlich der hierfür bestehenden Zahlungsansprüche verwenden. Eine doppelte Erfüllung derselben Kostenforderung ist ausgeschlossen. Ein nach vollständiger Abrechnung verbleibender, nicht zur Kostendeckung benötigter Überschuss steht Dir zu; insoweit gibt advokio auch nicht mehr benötigte abgetretene Ansprüche frei. Die Regelung zu Vergleichen in Frage 7.l bleibt unberührt.
Was passiert, wenn Du Dich
mit Deinem Verfahrensgegner vergleichen möchtest?
Manchmal bietet Dir Dein Verfahrensgegner an,
Euren Rechtstreit ohne eine gerichtliche Entscheidung durch einen Vergleich zu beenden. Ein Vergleich ist eine Vereinbarung zwischen
Dir und Deinem Verfahrensgegner, in
dem durch gegenseitiges Nachgeben ein Kompromiss gefunden wird, der für Dich
und Deinen Verfahrensgegner akzeptabel ist. Dadurch wird der Rechtsstreit und das Gerichtsverfahren beendet.
Wird Dir ein Vergleich angeboten, wird Dich der
Partneranwalt zu dem Vergleich beraten. Die Entscheidung, ob Du
den Vergleich annimmst, steht ausschließlich Dir zu. Weder der Partneranwalt
noch advokio haben ein Mitspracherecht bei dem Vergleich.
Die Finanzierung der von der Zusage erfassten Kosten entfällt nicht allein deshalb, weil Du im Vergleich einer Kostenaufhebung oder Kostenquote zustimmst oder auf Kostenerstattung verzichtest. advokio übernimmt die vom zugesagten Finanzierungsumfang erfassten Verfahrens- und Vergleichskosten auch in diesem Fall. Soweit Kostenersatzansprüche an advokio abgetreten sind, ermächtigt advokio Dich, im Rahmen eines Vergleichs über den finanzierten Rechtsstreit auch über diese Ansprüche zu verfügen. Außerhalb des Finanzierungsumfangs im Vergleich übernommene zusätzliche Leistungspflichten werden dadurch nicht mitfinanziert. Die gesetzlichen Rechte wegen arglistiger Täuschung oder einer sonstigen eigenständigen Pflichtverletzung bleiben unberührt.
Deine Inhalte und Mitwirkungsverpflichtungen
Was passiert, wenn ich etwas Illegales, Sittenwidriges, Diskriminierendes, Herabwürdigendes,
Ehrverletzendes oder Beleidigendes auf der advokio-Website tue?
Deine Kommunikation über die advokio- Webseite,
Dein Beratungswunsch oder Dein sonstiges Verhalten auf
oder über die advokio-Webseite darf nicht gegen gesetzliche
Bestimmungen verstoßen oder sittenwidrig, diskriminierend, herabwürdigend, ehrverletzend oder beleidigend sein.
Solltest Du Dich auf oder unter Nutzung der
advokio-Webseite so verhalten, ist advokio berechtigt,
jegliche vertraglichen oder sonstigen Verhältnisse zwischen Dir und advokio
jederzeit fristlos zu kündigen und Deinen Mandantenaccount zu deaktivieren.
Für die Beendigung einer Prozessfinanzierung gelten jedoch ausschließlich die Voraussetzungen und Abwicklungsfolgen in Abschnitt 7. Eine Maßnahme von advokio beendet nicht den Mandatsvertrag mit dem Partneranwalt.
Welche Sicherheitsregeln muss ich bei der Nutzung der advokio-Webseite beachten?
Die Zugangsdaten Deines Mandantenaccounts
und aller Kommunikation sind vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden. Du
verpflichtest Dich, alle Inhalte (zum Beispiel PDF-Dateien) im angemessenen Umfang
durch entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Antivirensoftware oder entsprechende Funktionen Deines
Betriebssystems) frei von Schadsoftware zu halten.
Urheberrecht, Rechte an Produkten
Gibt es Urheberrechte zu beachten?
Der gesamte Inhalt, der auf advokio.com enthalten oder durch advokio.com bereitgestellt wird, wie Text,
Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads und Datensammlungen, ist Eigentum von
advokio, von Partneranwälten
oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder auf der Webseite bereitstellen
(jeweils ein „Rechteinhaber"), und ist durch deutsches und internationales Urheberrecht geschützt. Auch der
Gesamtbestand der Inhalte der auf advokio.com enthalten oder durch advokio.com zur Verfügung gestellt
wird, ist Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers und ist durch deutsches und internationales Urheberrecht geschützt.
Darf ich Daten aus advokio Datenbanken extrahieren der die Systeme von
advokio oder Partneranwälten analysieren?
Ohne schriftliche Zustimmung von advokio
darfst Du alle Inhalte, die auf advokio.com enthalten oder durch
advokio.com zur Verfügung gestellt werden weder systematisch extrahieren noch wiederverwenden.
Insbesondere darfst Du ohne schriftliche Zustimmung von
advokio kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel-
und Extraktionsprogramme einsetzen, um Inhalte auf advokio.com zur Wiederverwendung zu extrahieren
(gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Du darfst ohne
schriftliche Zustimmung von advokio keine Datenbank
herstellen und/oder veröffentlichen, die Inhalte von advokio.com beinhaltet.
Wie darf ich über advokio.com erworbene Produkte nutzen?
Sofern die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partneranwalts nichts anderes bestimmen,
darfst Du das jeweilige Produkt für
Dich selbst im Rahmen des Verwendungszwecks des jeweiligen Produkts nutzen.
Du darfst das Produkt für diesen Zweck reproduzieren und verändern.
Weder advokio noch Partneranwälte
übernehmen jedoch eine Haftung für eine solche Veränderung oder durch eine solche Veränderung entstehende Folgen.
Du darfst Produkte
nicht als Muster oder Vorlage verwenden. Auch darfst Du das
Produkt nicht Dritten zur Verfügung stellen, sofern das für den Zweck des
Produkts nicht erforderlich ist.
Beispielsweise darfst Du eine über advokio.com erworbene GmbH-Satzung für eine bestehende oder zu
gründende GmbH verwenden. Wenn Du es für erforderlich hältst, darfst
Du diese Satzung verändern. Da GmbH-Satzungen im
Handelsregister veröffentlicht werden und Du die Satzung im
Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen musst (z.B. Banken oder Geschäftspartnern), darfst Du die Satzung
dementsprechend veröffentlichen oder versenden.
Du darfst die Satzung jedoch nicht für eine andere GmbH verwenden oder Dritten als Muster oder Vorlage
zur Verfügung stellen.
Wenn ich ein Produkt erworben habe, wie oft kann ich das Produkt
über das Interview auf advokio.com erneut erstellen oder anpassen?
Grundsätzlich kannst Du ein Produkt einmalig über das
Interview erstellen und herunterladen. Hast Du
das Interview beendet und das Produkt
heruntergeladen besteht keine Möglichkeit mehr, das Produkt über advokio.com anzupassen.
Hast Du eine E-Mail-Adresse angegeben, senden wir Dir
nach dem Kauf zusätzlich die von Dir gekauften Dokumente.
Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Kann ich den Kauf von Produkten oder eine Prozessfinanzierung durch
advokio widerrufen?
Wenn Du Verbraucher im Sinne des § 13 BGB bist und mit advokio oder einem Partneranwalt im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag schließt, kann Dir nach den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht zustehen. Die Übermittlung einer Anfrage ist noch kein Vertrag. Mandatsvertrag und Finanzierungsvertrag sind getrennte Verträge; ein Widerruf ist jeweils gegenüber dem betreffenden Vertragspartner zu erklären. Du erhältst die für den jeweiligen Vertrag geltende Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular bei Vertragsschluss in Textform.
Gegenüber wem erkläre ich den Widerruf?
Den Finanzierungsvertrag widerrufst Du gegenüber advokio. Den Mandatsvertrag widerrufst Du gegenüber dem Partneranwalt. Der Widerruf eines Vertrags bewirkt nicht automatisch den Widerruf des anderen Vertrags.
Wie erkläre ich den Widerruf gegenüber advokio?
Du kannst den Widerruf gegenüber advokio durch jede eindeutige Erklärung ausüben, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Ist für einen über eine Online-Benutzeroberfläche geschlossenen Vertrag gesetzlich eine elektronische Widerrufsfunktion vorgeschrieben, kann der Widerruf auch über die dort bereitgestellte Funktion erklärt werden. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss erteilte Widerrufsbelehrung.
Muster-Widerrufsformular (nur ausfüllen und übermitteln, wenn Du den Vertrag widerrufen willst):
An advokio UG (haftungsbeschränkt), Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach; E-Mail: widerruf@advokio.com; Telefon: 06103-3018552; Fax: 06103-3107367.
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Dienstleistung: [Bezeichnung]. Vertrag geschlossen am: [Datum]. Name und Anschrift des/der Verbraucher(s): [Angaben]. Datum; Unterschrift nur bei Mitteilung auf Papier.
Wie erkläre ich den Widerruf gegenüber advokio Rechtsanwaltsgesellschaft?
Für den Widerruf des Mandatsvertrags gilt die bei Vertragsschluss von der advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erteilte Widerrufsbelehrung. Ihre Mandatsbedingungen findest Du unter https://www.advokio-legal.com/AGB/.
Welche Folgen hat der Widerruf grundsätzlich?
Wenn Du einen Vertrag mit advokio wirksam widerrufst, erstattet advokio erhaltene Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Eingang des Widerrufs. Für die Rückzahlung verwendet advokio grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel wie bei der ursprünglichen Zahlung; hierfür wird Dir kein Entgelt berechnet. Die gesetzlichen Einzelheiten und Ausnahmen ergeben sich aus der bei Vertragsschluss erteilten Widerrufsbelehrung.
Welche Folgen hat der Widerruf, wenn ich einen Vertragsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt habe?
Hast Du verlangt, dass advokio vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer entgeltlichen Leistung beginnt, musst Du im Fall eines wirksamen Widerrufs nur den gesetzlich geschuldeten Wertersatz leisten. Voraussetzung und Umfang richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der bei Vertragsschluss erteilten Widerrufsbelehrung.
Mandantenaccount
Benötige ich einen Mandantenaccount, um advokio.com nutzen zu können?
Grundsätzlich brauchst Du keinen Mandantenaccount,
um Produkte auf advokio.com zu erwerben. Einige Produkte
(zum Beispiel Prozessfinanzierungsprodukte) stehen
Dir aber nur mit einem Mandantenaccount
zur Verfügung.
Was muss ich beachten, wenn ich einen Mandantenaccount erstelle?
Wenn Du einen Mandantenaccount erstellst,
bist Du für die Sicherstellung der Vertraulichkeit des
Mandantenaccounts und des Passworts und für die Beschränkung des
Zugangs zu Deinem Computer und Deinen
mobilen Geräten verantwortlich. Soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklärst
Du Dich damit
einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Deinen
Mandantenaccount vorgenommen werden.
Darf ich meinen Mandantenaccount mit anderen teilen?
Wenn Du ein Unternehmen bist, in dem mehrere Mitarbeiter auf Deinen
Mandantenaccount zugreifen sollen, darfst Du die Zugangsdaten
Deines Mandantenaccounts
den entsprechenden Mitarbeitern zugänglich machen. Auch in diesem Fall bist Du
für die Sicherstellung der Vertraulichkeit des Mandantenaccounts und des
Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu dem Mandantenaccount sowie die vertrauliche Behandlung
aller Zugangsdaten durch Deine Mitarbeiter verantwortlich. Soweit unter anwendbarem Recht zulässig,
erklärst Du Dich damit einverstanden,
für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Deinen
Mandantenaccount vorgenommen werden. Das gilt insbesondere für alle Handlungen und Unterlassungen der Mitarbeiter,
denen Du Zugriff auf Deinen
Mandantenaccount gegeben hast.
Kann advokio meinen Mandantenaccount kündigen?
Wenn es einen berechtigten Grund dazu gibt, kann advokio
Deinen Mandantenaccount
zeitweilig suspendieren oder löschen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, wenn Du
oder ein anderer Nutzer Deines Mandantenaccounts
gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Partneranwalts
oder gegen anwendbares Recht verstößt.
Die Sperrung oder Löschung des Mandantenaccounts beendet weder ein Mandat noch eine zugesagte Prozessfinanzierung. Erforderliche mandatsbezogene Unterlagen und die Kommunikation mit dem Partneranwalt werden in diesem Fall auf einem geeigneten anderen Weg zugänglich gemacht; die anwaltliche Verantwortung bleibt beim Partneranwalt.
Müssen meine Daten im Mandantenbereich aktuell sein?
Sofern Du einen Mandantenaccount hast, geht
advokio davon aus, dass alle darin enthaltenen Daten einschließlich Kontaktdaten vollständig
und korrekt sind. Ändern sich diese Informationen, musst Du diese
daher unverzüglich aktualisieren. Bis Du die Informationen
geändert hast darf advokio davon ausgehen, dass
alle Informationen in Deinem Mandantenaccount
richtig und vollständig sind.
Zahlung
Wie erfolgt die Zahlung für Leistungen von advokio?
Für die Übermittlung einer Anfrage über advokio.com erhebt advokio gegenüber Dir kein Entgelt. Ob für eine andere Leistung von advokio ein Entgelt anfällt, ergibt sich aus der vor Vertragsschluss mitgeteilten Preisangabe und der jeweiligen Vereinbarung. Kosten der Rechtsdienstleistungen des Partneranwalts und ihre etwaige Finanzierung richten sich nach dem Mandatsvertrag, Abschnitt 7 und der jeweiligen Finanzierungszusage.
Wie erfolgt die Zahlung von Leistungen von Partneranwälten?
Gebühren und Auslagen für Rechtsdienstleistungen schuldest Du dem Partneranwalt nach dem Mandatsvertrag und den gesetzlichen Vorschriften oder einer wirksamen Vergütungsvereinbarung. Soweit eine Finanzierungszusage von advokio reicht, erfüllt advokio diese Kostenverbindlichkeiten nach Abschnitt 7 für Dich. Eine Finanzierungszusage lässt Deine Stellung als Kostenschuldner unberührt.
Schlussbestimmungen
Welches Recht gilt für alle Verträge mit advokio?
Für Verträge mit advokio gilt deutsches Recht. Wenn Du Verbraucher bist und Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat hast, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
Kann advokio diese AGB einseitig ändern?
Soweit ein Vertragsverhältnis besteht, werden Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb
des Vertragsverhältnisses nur mit Zustimmung des Mandanten wirksam.
Mandanten werden über geplante Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail informiert.
Mandanten können Änderungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse ebenfalls per E-Mail oder
durch einen Klick auf einen in der E-Mail enthaltenen Button zustimmen.
Für zukünftige Vertragsverhältnisse kann advokio diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und
ohne Angabe von Gründen ändern.
Was passiert, wenn Teile dieser AGB unwirksam sind?
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit dies gesetzlich zulässig ist. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Welcher Gerichtsstand gilt für Streitigkeiten zwischen mir und advokio?
Soweit nach § 38 ZPO zulässig, ist Frankfurt am Main ausschließlicher Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Stand: 22. Oktober 2026