Dein Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippen-, Kita- oder Kindergartenplatz. Du hast keinen Platz erhalten? Wir helfen Dir, Deinen Platz kostenlos einzuklagen - online, bundesweit und mit 98 % Erfolgsquote.
Ein fehlender Betreuungsplatz bedeutet Stress, Verdienstausfall und Entwicklungsrisiken für Dein Kind. Je schneller Du klagst, desto eher kannst Du wieder arbeiten - und Dein Kind bekommt die Betreuung, die ihm zusteht.
Seit 2013 garantiert § 24 SGB VIII jedem Kind einen Betreuungsplatz: ab dem ersten Geburtstag Krippe oder Tagesmutter, ab dem dritten Geburtstag Kindergarten. Stellt die Kommune keinen Platz, kannst Du Dein Recht vor dem Verwaltungsgericht einklagen - kostenfrei mit advokio.
Unsicher? Schau auf unsere Infoseite zum Anspruch auf einen Kitaplatz oder schreib uns direkt.
Kind mindestens 3 Jahre? advokio Rechtsanwaltsgesellschaft reicht Klage oder ein Eilverfahren für einen Kindergartenplatz ein, damit Dein Kind schnell einen Platz erhält.
Auch 1 und 2-Jährige haben Anspruch. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft klagt einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter ein. Ablauf genau gleich. Du zahlst nichts.
Die Klage ist für Dich komplett kostenlos. Gewinnen wir, zahlt das Jugendamt; verlieren wir, trägt advokio UG die Kosten. Oft gibt es zusätzlich Schadensersatz - siehe Kita-Entschädigung.
Wenn Du trotz rechtzeitigem Antrag keinen Platz erhältst, ist die Klage der schnellste Weg, Dein Recht durchzusetzen. Je früher Du klagst, desto eher ist Dein Kind versorgt.
Der Anspruch umfasst nur einen zumutbaren Platz - keine Wunsch-Kita. Einklagbar ist also lediglich eine Kita in angemessener Entfernung.
Gerichte akzeptieren üblicherweise Wege bis ca. 30 Minuten. In Einzelfällen können auch längere Fahrzeiten verlangt werden.
1-3 Jahre: Krippe/Tagesmutter. Ab 3 Jahren: Kindergartenplatz (Tagesmutter nur ergänzend).
Ja. Verklagt wird der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, nicht der Kindergarten.
Nein. Kitas erfahren meist nicht, dass der Platz per Klage vergeben wurde.
Im Eilverfahren meist ca. 2 Monate. Häufig kommt das Jugendamt schon früher mit einem Platzangebot.
Nein. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft übernimmt alles online oder telefonisch - persönliches Erscheinen ist fast nie nötig.
Geburtsurkunde, Kita-Anträge, Schriftverkehr mit Jugendamt und Einrichtungen.
Ja. Die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft berät Dich gern zum Vorgehen.
Bisher über 98 % Erfolgsquote - Wir und die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft prüfen jeden Fall vorab.
Die Beratung und Vertretung vor Gericht erfolgt durch die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft.
Ja. Gewinnt Dein Kind, zahlt die Kommune; verlieren wir, trägt advokio die Kosten.
advokio erhält im Erfolgsfall die Kostenerstattung und trägt im Misserfolg das Risiko.
Oft ja. Die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft holt kostenlos eine Deckungszusage ein.
Möglich, aber riskant. Mit unserer Prozessfinanzierung macht die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft das kostenlos, fehlerfrei und ohne Arbeit für Dich.
Häufig Schadensersatz, etwa für Verdienstausfall. Siehe Kita-Entschädigung.
Ja. Unser Angebot gilt für ganz Deutschland. Die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft arbeitet vollständig online und vertritt Familien bundesweit.
Die Behörde muss schnell einen Platz anbieten. Tut sie das nicht, beantragt die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft Zwangsgelder und klagt nötigenfalls auf Schadensersatz für Dich.
