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Kitaplatz einklagen - so bekommt Dein Kind seinen Betreuungsplatz

Dein Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippen-, Kita- oder Kindergartenplatz. Du hast keinen Platz erhalten? Wir helfen Dir, Deinen Platz kostenlos einzuklagen - online, bundesweit und mit 98 % Erfolgsquote.

Jetzt kostenlos Klage starten

Warum Du sofort handeln solltest

Ein fehlender Betreuungsplatz bedeutet Stress, Verdienstausfall und Entwicklungsrisiken für Dein Kind. Je schneller Du klagst, desto eher kannst Du wieder arbeiten - und Dein Kind bekommt die Betreuung, die ihm zusteht.

Deine Vorteile mit advokio

Der gesetzliche Anspruch verständlich erklärt (§ 24 SGB VIII)

Seit 2013 garantiert § 24 SGB VIII jedem Kind einen Betreuungsplatz: ab dem ersten Geburtstag Krippe oder Tagesmutter, ab dem dritten Geburtstag Kindergarten. Stellt die Kommune keinen Platz, kannst Du Dein Recht vor dem Verwaltungsgericht einklagen - kostenfrei mit advokio.

Voraussetzungen für eine Kitaplatzklage

Unsicher? Schau auf unsere Infoseite zum Anspruch auf einen Kitaplatz oder schreib uns direkt.

Kindergartenplatz einklagen

Kind mindestens 3 Jahre? advokio Rechtsanwaltsgesellschaft reicht Klage oder ein Eilverfahren für einen Kindergartenplatz ein, damit Dein Kind schnell einen Platz erhält.

Krippenplatz oder Tagesmutter einklagen

Auch 1 und 2-Jährige haben Anspruch. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft klagt einen Krippenplatz oder einen Platz bei einer Tagesmutter ein. Ablauf genau gleich. Du zahlst nichts.

Kitaplatz einklagen - Schritt für Schritt

  1. Anspruch prüfen: Online-Formular ausfüllen.
  2. Erstgespräch: advokio Rechtsanwaltsgesellschaft meldet sich in 24 Stunden/am nächsten Werktag.
  3. Unterlagen einsenden: Geburtsurkunde, Anträge, Schriftverkehr.
  4. Klageeinreichung: advokio Rechtsanwaltsgesellschaft reicht Klage beim Verwaltungsgericht ein.
  5. Platz erhalten: Jugendamt vermittelt Platz oder Gericht entscheidet.

Jetzt kostenlos Klage starten

Kosten & Finanzierung

Die Klage ist für Dich komplett kostenlos. Gewinnen wir, zahlt das Jugendamt; verlieren wir, trägt advokio UG die Kosten. Oft gibt es zusätzlich Schadensersatz - siehe Kita-Entschädigung.

Häufige Fragen (FAQ)

Soll ich meinen Betreuungsplatz einklagen?

Wenn Du trotz rechtzeitigem Antrag keinen Platz erhältst, ist die Klage der schnellste Weg, Dein Recht durchzusetzen. Je früher Du klagst, desto eher ist Dein Kind versorgt.

Kann ich einen Platz in einer bestimmten Kita meiner Wahl einklagen?

Der Anspruch umfasst nur einen zumutbaren Platz - keine Wunsch-Kita. Einklagbar ist also lediglich eine Kita in angemessener Entfernung.

Welche Entfernung zur Kita ist zumutbar?

Gerichte akzeptieren üblicherweise Wege bis ca. 30 Minuten. In Einzelfällen können auch längere Fahrzeiten verlangt werden.

Habe ich Anspruch auf Kita, Krippe, Kindergarten oder Tagesmutter?

1-3 Jahre: Krippe/Tagesmutter. Ab 3 Jahren: Kindergartenplatz (Tagesmutter nur ergänzend).

Ich lebe in einer kleinen Gemeinde - kann ich wirklich klagen?

Ja. Verklagt wird der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, nicht der Kindergarten.

Bringt es meinem Kind Nachteile, wenn der Platz per Klage vermittelt wird?

Nein. Kitas erfahren meist nicht, dass der Platz per Klage vergeben wurde.

Wie lange dauert eine Kitaplatzklage?

Im Eilverfahren meist ca. 2 Monate. Häufig kommt das Jugendamt schon früher mit einem Platzangebot.

Muss ich persönlich vor Gericht erscheinen?

Nein. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft übernimmt alles online oder telefonisch - persönliches Erscheinen ist fast nie nötig.

Welche Unterlagen brauche ich?

Geburtsurkunde, Kita-Anträge, Schriftverkehr mit Jugendamt und Einrichtungen.

Kann ich ohne Ablehnungsbescheid klagen?

Ja. Die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft berät Dich gern zum Vorgehen.

Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Bisher über 98 % Erfolgsquote - Wir und die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft prüfen jeden Fall vorab.

Wer berät mich und vertritt mich vor Gericht?

Die Beratung und Vertretung vor Gericht erfolgt durch die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft.

Ist die Klage wirklich kostenlos?

Ja. Gewinnt Dein Kind, zahlt die Kommune; verlieren wir, trägt advokio die Kosten.

Warum kann advokio Klagen kostenlos anbieten?

advokio erhält im Erfolgsfall die Kostenerstattung und trägt im Misserfolg das Risiko.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Klage?

Oft ja. Die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft holt kostenlos eine Deckungs­zusage ein.

Kann ich auch ohne Anwalt klagen?

Möglich, aber riskant. Mit unserer Prozessfinanzierung macht die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft das kostenlos, fehlerfrei und ohne Arbeit für Dich.

Bekomme ich Entschädigung, wenn kein Platz vermittelt wird?

Häufig Schadensersatz, etwa für Verdienstausfall. Siehe Kita-Entschädigung.

Gilt das Angebot deutschlandweit?

Ja. Unser Angebot gilt für ganz Deutschland. Die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft arbeitet vollständig online und vertritt Familien bundesweit.

Was passiert nach gewonnener Klage?

Die Behörde muss schnell einen Platz anbieten. Tut sie das nicht, beantragt die advokio Rechtsanwaltsgesellschaft Zwangsgelder und klagt nötigenfalls auf Schadensersatz für Dich.

Alle Angaben zu Erfolgsquoten basierend auf Analysen der bisher erreichten Kitaplatzangebote. Keine Garantie eines zukünftigen Erfolgs. "Wir" oder "advokio" ist die advokio UG (haftungsbeschränkt). "advokio Rechtsanwaltsgesellschaft" ist die adokvio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.