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Hat Dein Kind Anspruch auf einen Kita-Platz? Finde es in 2 Minuten heraus.

Wir zeigen Dir in klarer Sprache, ab wann der Anspruch besteht, wieviel Betreuung Dir zusteht und wie nah die Kita sein muss. Danach kannst Du Deinen Fall kostenfrei prüfen lassen.

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Dein Rechtsanspruch in Kürze

  • Ab 1. Geburtstag: Anspruch auf Betreuung in Krippe oder bei einer Tagesmutter.
  • Ab 3 Jahren bis Schuleintritt: Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
  • Umfang: Ohne besonderen Nachweis besteht ein Halbtags‑Anspruch:
    • Zwischen 1 und 3 Jahren: Mehr Betreuungszeit, wenn Bedarf besteht
    • Über 3 Jahre: Ganztag nur bei freien Kapazitäten (mit Bedarfsnachweis)
  • Entfernung: Die Kita muss zumutbar nah sein - häufig gilt ca. 30 Minuten Wegezeit als Richtwert.
  • Bearbeitungszeit: Häufig muss die Behörde nach 3 Monaten entschieden haben.
Wichtig: Stelle den Antrag frühzeitig, vollständig und bei der richtigen Stelle (Gemeinde/Jugendamt).

Was steht Deinem Kind genau zu?

Ab 1 bis unter 3 Jahren

Anspruch auf einen Platz in einer Krippe oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter). Das Wahlrecht der Eltern gilt grundsätzlich, kann aber entfallen, wenn z. B. in der bevorzugten Betreuungsform keine Plätze frei sind.

Ab 3 Jahren

Anspruch auf einen Kindergartenplatz bis zum Schuleintritt. Ein Anspruch auf Tagespflege (Tagesmutter) besteht ab 3 Jahren grundsätzlich nicht mehr.

Wie viele Stunden?

Ohne speziellen Bedarfsnachweis (z. B. aufgrund Berufstätigkeit beider Eltern) gilt regelmäßig der Halbtags-Anspruch. Kinder zwischen 1 und 3 Jahren: Mehr Betreuungszeit, wenn Bedarf besteht. Über 3 Jahre: Ganztag nur bei freien Kapazitäten und mit Bedarfsnachweis.

Wie nah muss die Kita sein?

Die Wegezeit soll zumutbar sein. Viele Gerichte halten bis ca. 30 Minuten zu Fuß/ÖPNV für vertretbar; ein Auto muss nicht angeschafft werden.

Antrag stellen - so klappt's

  1. Fristen checken: Antragsfristen Deiner Gemeinde und Deines Bundeslands früh prüfen.
  2. Richtig adressieren: Meist Gemeinde oder Jugendamt.
  3. Vollständig einreichen: Fehlende Informationen und Dokumente verzögern oder gefährden die Zusage.
  4. Nachfragen: Spätestens 2 Monaten vor dem geplanten Betreuungsbeginn nachfragen.

Wenn die Zusage fehlt oder abweicht

Du hast eine Ablehnung erhalten, 2 Monaten vor dem Betreuungsbeginn keine Antwort - oder Dir wurde ein nicht zumutbarer Platz angeboten? Je nach Fall ist Widerspruch oder Klage der nächste Schritt; bei Dringlichkeit hilft ein Eilverfahren.

FAQ zum Anspruch

Ab wann habe ich Anspruch?

Ab dem 1. Geburtstag: Krippe/Tagesmutter

Ab 3 Jahren: Kindergarten

Wie viel Betreuungszeit pro Tag?

In den meisten Bundesländern mindestens halbtags

Unter 3 Jahren: Mehr Zeit nach Bedarf

Über 3 Jahre: Mehr als halbtags nur bei Kapazität

Wie nah muss die Kita sein?
Richtwert häufig bis 30 Minuten Wegezeit per Fuß/ÖPNV.
Wie schnell entscheidet die Behörde?
In den meisten Bundesländern nach 3 Monaten oder 2 Monate vor dem geplanten Betreuungsbeginn. Danach kannst Du oft rechtlich vorgehen.

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Alle Angaben zu Erfolgsquoten basierend auf Analysen der bisher erreichten Kitaplatzangebote. Keine Garantie eines zukünftigen Erfolgs. "Wir" oder "advokio" ist die advokio UG (haftungsbeschränkt). "advokio Rechtsanwaltsgesellschaft" ist die adokvio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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