Dein Rechtsanspruch in Kürze
- Ab 1. Geburtstag: Anspruch auf Betreuung in Krippe oder bei einer Tagesmutter.
- Ab 3 Jahren bis Schuleintritt: Anspruch auf einen Kindergartenplatz.
- Umfang: Ohne besonderen Nachweis besteht ein Halbtags‑Anspruch:
- Zwischen 1 und 3 Jahren: Mehr Betreuungszeit, wenn Bedarf besteht
- Über 3 Jahre: Ganztag nur bei freien Kapazitäten (mit Bedarfsnachweis)
- Entfernung: Die Kita muss zumutbar nah sein - häufig gilt ca. 30 Minuten Wegezeit als Richtwert.
- Bearbeitungszeit: Häufig muss die Behörde nach 3 Monaten entschieden haben.
Was steht Deinem Kind genau zu?
Ab 1 bis unter 3 Jahren
Anspruch auf einen Platz in einer Krippe oder in der Kindertagespflege (Tagesmutter). Das Wahlrecht der Eltern gilt grundsätzlich, kann aber entfallen, wenn z. B. in der bevorzugten Betreuungsform keine Plätze frei sind.
Ab 3 Jahren
Anspruch auf einen Kindergartenplatz bis zum Schuleintritt. Ein Anspruch auf Tagespflege (Tagesmutter) besteht ab 3 Jahren grundsätzlich nicht mehr.
Wie viele Stunden?
Ohne speziellen Bedarfsnachweis (z. B. aufgrund Berufstätigkeit beider Eltern) gilt regelmäßig der Halbtags-Anspruch. Kinder zwischen 1 und 3 Jahren: Mehr Betreuungszeit, wenn Bedarf besteht. Über 3 Jahre: Ganztag nur bei freien Kapazitäten und mit Bedarfsnachweis.
Wie nah muss die Kita sein?
Die Wegezeit soll zumutbar sein. Viele Gerichte halten bis ca. 30 Minuten zu Fuß/ÖPNV für vertretbar; ein Auto muss nicht angeschafft werden.
Antrag stellen - so klappt's
- Fristen checken: Antragsfristen Deiner Gemeinde und Deines Bundeslands früh prüfen.
- Richtig adressieren: Meist Gemeinde oder Jugendamt.
- Vollständig einreichen: Fehlende Informationen und Dokumente verzögern oder gefährden die Zusage.
- Nachfragen: Spätestens 2 Monaten vor dem geplanten Betreuungsbeginn nachfragen.
Wenn die Zusage fehlt oder abweicht
Du hast eine Ablehnung erhalten, 2 Monaten vor dem Betreuungsbeginn keine Antwort - oder Dir wurde ein nicht zumutbarer Platz angeboten? Je nach Fall ist Widerspruch oder Klage der nächste Schritt; bei Dringlichkeit hilft ein Eilverfahren.
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Mehr dazu - inklusive Schritt-für-Schritt:
- Kein Kitaplatz - was tun?
- Kitaplatz einklagen
- Entschädigung für fehlenden Betreuungsplatz
FAQ zum Anspruch
Ab wann habe ich Anspruch?
Ab dem 1. Geburtstag: Krippe/Tagesmutter
Ab 3 Jahren: Kindergarten
Wie viel Betreuungszeit pro Tag?
In den meisten Bundesländern mindestens halbtags
Unter 3 Jahren: Mehr Zeit nach Bedarf
Über 3 Jahre: Mehr als halbtags nur bei Kapazität
