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Jedes Jahr fehlen in Deutschland über 400.000 Kitaplätze. Viele Eltern stellen rechtzeitig einen Antrag - und bekommen trotzdem keinen Kitaplatz. Und das, obwohl Kinder mit einem Jahr einen Anspruch auf einen Krippenplatz oder einen Platz bei Tageseltern (“Kindertagespflege”) haben. Oder ab drei Jahren einen Anspruch auf einen Platz in einem Kindergarten.
Häufig erhalten Familien gar keine Rückmeldung oder sie bekommen eine Absage. Oft heißt es dann: "Leider kein freier Platz verfügbar. Wir bemühen uns. Bitte haben Sie Geduld." Aber das musst Du nicht hinnehmen!
Denn: Dein Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kitaplatz.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Du hast für Dein Kind mit 3 Jahren einen Kindergartenplatz beantragt? Wenn Du drei Monate vor dem geplanten Startdatum noch keinen Kindergartenplatz angeboten bekommen hast, solltest Du eine E-Mail an das Jugendamt schreiben.
Auch wenn Dein Kind schon 3 Jahre, 4 Jahre oder älter ist und Du keinen Platz erhalten hast, solltest Du eine E-Mail an das Jugendamt schreiben. Eine E-Mail an das Jugendamt ist wichtig, auch wenn Du schon einen Antrag gestellt hast. Häufig unterstützen Jugendämter die Eltern dann bei der Suche nach einem Kindergartenplatz. Außerdem verlangen viele Gerichte, dass Eltern vor einer Klage das Jugendamt angeschrieben haben.
Dein Kind hat eine Absage für den Kindergartenplatz bekommen? Oder es ist nur auf einem Wartelistenplatz gelandet? Das musst Du nicht akzeptieren! Auch nach einer Ablehnung solltest Du eine E-Mail an das Jugendamt schreiben.
Wenn Du einen formellen Ablehnungsbescheid bekommen hast, der eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, musst Du sofort handeln. Denn Du hast nur einen Monat Zeit, Dich gegen den Ablehnungsbescheid zu wehren. Das solltest Du mit einem Rechtsanwalt machen. Am besten Du kontaktierst uns sofort für eine kostenlose Beratung durch advokio Rechtsanwaltsgesellschaft.
Klage oder Widerspruch? Unsere Partneranwälte helfen Dir. Mit unserer kostenlosen Prozessfinanzierung sogar kostenlos!
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Betreff: Antrag auf einen Kindergartenplatz - § 24 Abs. 3 SGB VIII
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mein Kind [NAME EINTRAGEN] (geboren am [GEBURTSDATUM EINTRAGEN]) brauche ich dringend einen Kindergartenplatz ab [DATUM EINTRAGEN] oder [sofort]]. Ich benötige eine Betreuungszeit von [STUNDEN EINTRAGEN] pro Tag von Montag bis Freitag. Ich habe mich bereits bei der Stadt [NAME DER STADT EINTRAGEN] für einen Kindergartenplatz beworben, aber dort keinen Platz bekommen.
Ich bitte dringend um den Nachweis eines Kindergartenplatzes gemäß § 24 Abs. 3 SGB VIII.
Meine Adresse ist [ADRESSE EINTRAGEN].
Bitte schreiben Sie mir, falls Sie weitere Unterlagen von mir brauchen.
Mit freundlichen Grüßen
Bekommst Du immer noch keinen Platz, setzen unsere Partneranwälte Deinen Anspruch vor Gericht durch. Unsere Partneranwälte übernehmen das Verfahren für Dich. Völlig kostenlos. Die Kosten trägt das Jugendamt oder advokio. Du hast kein Risiko.
Kostenlose Kitaplatzklage startenIst Dein Kind schon vier Jahre alt, sollte es bereits seit einem Jahr einen Kindergartenplatz erhalten haben. Prüfe, ob Du die Schritte 1 bis 3 oben schon unternommen hast. Wenn nicht, schreibe eine E-Mail an das Jugendamt und kontaktiere uns. Wir sagen Dir, wie es weitergeht.
Mit fünf Jahren steht langsam die Schulzeit an. Das Kita-Jahr vor der Einschulung ist besonders wichtig. Egal ob nach Umzug oder weil Du bisher keinen Platz bekommen hast - kontaktiere uns sofort. advokio Rechtsanwaltsgesellschaft hilft Dir weiter.
Wenn Dich das Jugendamt um Unterlagen oder um Deine Mithilfe bittet, reiche die Unterlagen bitte so bald wie möglich ein oder mache das, worum Dich das Jugendamt bittet. Ansonsten wird das Jugendamt nicht tätig. Im schlimmsten Fall könntest Du dadurch eine spätere Klage verlieren.
Wenn Dein Kind keinen Kindergartenplatz bekommt oder eine Ablehnung erhält, wird sein Rechtsanspruch verletzt. Ab 3 Jahren hat Dein Kind einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz nach § 24 Abs. 3 SGB VIII.
Du hast für Dein Kind mit 1 Jahr oder mit 2 Jahren einen Kitaplatz (Krippenplatz) beantragt? Wenn Du drei Monate vor dem geplanten Startdatum noch keinen Kindergartenplatz angeboten bekommen hast, solltest Du eine E-Mail an das Jugendamt schreiben.
Du hast einen Antrag auf einen Kitaplatz und auf einen Platz bei einer Tagesmutter gestellt und trotzdem eine Absage oder einen Wartelistenplatz erhalten? Wenn Du nicht schon an das Jugendamt geschrieben hast, solltest Du das jetzt tun. Fordere dort mit unserer Muster-E-Mail für Kinder unter 3 Jahren das Recht deines Kindes auf einen Kitaplatz (Krippenplatz) oder auf einen Platz bei Tageseltern ein.
BETREFF: Antrag auf Krippenplatz oder Platz bei Tageseltern - § 24 Abs. 2 SGB VIII
Sehr geehrte Damen und Herren,
für mein Kind [NAME EINTRAGEN] (geboren am [GEBURTSDATUM EINTRAGEN]) brauche ich dringend einen Betreuungsplatz ab [DATUM EINTRAGEN]. Ich benötige eine Betreuungszeit von [UHRZEIT EINTRAGEN] bis [UHRZEIT EINTRAGEN] von Montag bis Freitag. Ich habe mich bereits bei der Stadt [NAME DER STADT EINTRAGEN] für einen Krippenplatz beworben, aber dort keinen Platz bekommen.
Ich bitte dringend um den Nachweis eines Krippenplatzes oder Platzes bei Tageseltern gemäß § 24 Abs. 2 SGB VIII.
Meine Adresse ist [ADRESSE EINTRAGEN].
Falls Sie weitere Unterlagen von mir brauchen, können Sie mir das bitte schreiben?
Mit freundlichen Grüßen
Wenn Dich das Jugendamt um Unterlagen oder um Deine Mithilfe bittet, reiche die Unterlagen bitte so bald wie möglich ein oder mache das, worum Dich das Jugendamt bittet. Ansonsten wird das Jugendamt nicht tätig. Im schlimmsten Fall könntest Du dadurch eine spätere Klage verlieren.
Wenn Dein Kind keinen Kitaplatz (Krippenplatz) oder einen Platz bei einer Tagesmutter (“Kindertagespflege”) bekommt oder eine Ablehnung erhält, wird sein Rechtsanspruch verletzt. Ab 1 Jahr hat Dein Kind einen Anspruch auf einen Kitaplatz (Krippenplatz) oder auf einen Platz bei einer Tagesmutter (“Kindertagespflege”) nach § 24 Abs. 2 SGB VIII.
Schreibe eine E‑Mail an das Jugendamt. Nutze unsere rechtssicheren Muster-E-Mails:
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Suche „Jugendamt + [Deine Stadt]“ oder frage bei Deiner Stadtverwaltung nach. Das zuständige Jugendamt kann in Deiner Stadt oder Deinem Landkreis sein.
Lege Widerspruch ein und schreibe parallel eine E‑Mail ans Jugendamt. Muster findest Du oben.
Nach einer Ablehnung mit Rechtsbehelfsbelehrung bleiben Dir 4 Wochen. Kontaktiere uns - unsere Partneranwälte helfen Dir mit einem Eilverfahren oder einer Klage vor Gericht (bisher mit 98 % Erfolg). Mit unserer Prozessfinanzierung sind eine Klage und ein Eilverfahren für Dich kostenlos.
Eine Rechtsbehelfsbelehrung steht am Ende eines Ablehnungsbescheids. Meistens mit der Überschrift “Rechtsbehelfsbelehrung”. Eine Rechtsbehelfsbelehrung beschreibt, wie Du Dich gegen den Ablehnungsbescheid wehren kannst. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht auch die Frist, in der Du Dich wehren musst. Die Frist ist meistens ein Monat. Wenn Du diese Frist verpasst, ist es oft nicht mehr möglich, sich gegen den Ablehnungsbescheid zu wehren. Kontaktiere uns - Unsere Partneranwälte klagen Dein Recht ein (bisher mit 98 % Erfolg).
Häufig ja. Alle Infos zur Schadensersatzklage.
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