Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) advokio UG (haftungsbeschränkt)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung aller von advokio betriebenen Webseiten
und
aller von advokio angebotenen Leistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht für Leistungen, die Mandanten von Partneranwälten
angeboten werden. Für das Mandatsverhältnis zwischen Mandanten und
Partneranwälten gilt das anwaltliche
Berufsrecht sowie, wenn vorhanden, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partneranwalts.
Wer
der Anbieter einer Leistung ist, siehst Du auf der Produktseite der jeweiligen Leistung.
Wörter in Kapitälchen sind definierte
Begriffe, deren Bedeutung in dieser Antwort (siehe unten) oder an
der
Stelle erklärt wird, an der der Begriff definiert wird.
„advokio" bedeutet advokio UG
(haftungsbeschränkt), Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach.
„advokio Rechtsanwaltsgesellschaft"
bedeutet advokio Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Im Kammereck 12e, 63329 Egelsbach.
„Du" (und alle Pronomen wie „Dich",
„Dein" und
„Dir") meint einen Mandanten
eines Partneranwalts oder
einen
Nutzer der advokio Webseiten.
„Interview" meint das Interview, in dem
Dir das advokio-System eine Reihe von Fragen stellt. Auf Basis
Deiner Antworten auf diese Fragen erstellt der jeweilige Partneranwalt das Produkt.
„Mandant" bist Du oder die von Dir vertretene
juristische Person (zum Beispiel ein Unternehmen), wenn
Du
bzw. die von Dir vertretene juristische Person einen Partneranwalt mit einem Mandat beauftragt hast.
„Mandantenaccount" ist ein Account, den
Du auf advokio.com einrichten kannst und der Deine Daten und die
Daten zu Deinen Produkten
enthält.
„Mandat" meint das Vertragsverhältnis
zwischen Dir und einem Partneranwalt,
im Rahmen dessen Du den
Partneranwalt beauftragst, Dich in einer bestimmten Sache rechtlich zu vertreten.
„Partneranwalt" bedeutet einen von advokio vermittelten Rechtsanwalt, der Rechtdienstleistungen für
einen
Mandanten über die advokio-Webseiten
erbringt.
„Produkt" ist eine Rechtsdienstleistung
(zum Beispiel die Erstellung eines Dokuments oder die
Vertretung in
einer Streitigkeit), die von einem Partneranwalt für einen Mandanten erbracht wird und die den auf der
Produktseite beschriebenen Inhalt hat.
„Produktseite" meint die Webseite auf
advokio.com, auf der der Leistungsumfang und die Kosten des
jeweiligen
Produkts beschrieben werden.
„Prozessfinanzierungsprodukte" sind alle in
Abschnitt 7 (Finanzierung von Rechtsberatung) aufgeführten
Produkte.
advokio betreibt advokio.com, eine Webseite
für die Vermittlung, Erbringung und Finanzierung von Rechtsdienstleistungen.
Mandanten können über advokio.com Rechtsdienstleistungen zu
bestimmten Themen von Partneranwälten
erhalten.
Produkte auf advokio.com sind in der Regel durch IT-Systeme und
Software vollständig oder teilweise
automatisiert.
Darüber hinaus bietet advokio bei
bestimmten Produkten Mandanten die Finanzierung von
Rechtsdienstleistungen oder Rechtsstreitigkeiten.
advokio bietet Nutzern der
advokio-Webseiten und Mandanten weiterhin Informationen und
Zusatzdienste im
Zusammenhang mit rechtlichen Themen oder Rechtsdienstleistungen.
Partneranwälten vermittelt advokio über advokio.com Mandate und stellt Partneranwälten IT- und sonstige
Dienstleistungen für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen zur Verfügung.
advokio unternimmt alle Anstrengungen, um
die Richtigkeit der auf diesen Webseiten enthaltenen
Informationen (einschließlich Links zu anderen Webseiten) zu gewährleisten. Jedoch schließt advokio
jegliche
Haftung für auf der Website enthaltene Inhalte oder verlinkte andere Webseiten aus. Die angebotenen
Inhalte
sind keine Rechtsberatung. Sie stellen keinen Ersatz für eine Rechtsberatung im Einzelfall dar.
advokio prüft alle Inhalte regelmäßig auf
Aktualität und Richtigkeit. Auch bezüglich der Aktualität der
Inhalte gilt jedoch, dass advokio keine Haftung für auf der
Website enthaltenen Informationen
(einschließlich Links zu anderen Webseiten) übernimmt. Die Antwort auf Frage 3.a gilt hierfür
entsprechend.
Auch bei Newslettern unternimmt advokio
alle Anstrengungen, um die Richtigkeit der darin enthaltenen
Informationen (einschließlich Links zu Webseiten) zu gewährleisten. Jedoch übernimmt advokio keine
Haftung
für Newsletter und deren Inhalt (einschließlich darin enthaltener Links). Auch für Newsletter gilt die
Antwort auf Frage 3.a entsprechend.
advokio sucht Drittanbieter (einschließlich
Partneranwälte) sorgfältig aus, übernimmt jedoch keine
Haftung
für von Drittanbietern zur Verfügung gestellte Inhalte und Leistungen.
Alle Rechtsdienstleistungen werden durch von
advokio vermittelte Partneranwälte erbracht. Welcher Partneranwaltdie
Rechtsdienstleistungen im Rahmen eines Produkts erbringt, wird für das
jeweilige Produkt auf der Produktwebseite beschrieben.
Entschließt Du Dich zum Kauf
eines Produkts, kommt ein Vertrag ausschließlich zwischen Dir und dem jeweiligen Partneranwalt zustande. advokio wird nicht Partei dieses Vertrags. Auch ist advokio weder Dein Vertreter
noch der Vertreter des jeweiligen Partneranwalts.
advokio übernimmt keine Haftung für das
Produkt oder Leistungen des Partneranwalts.
Bei Problemen mit
Produkten ist advokio jedoch
auf freiwilliger Basis bereit, zwischen Dir und dem entsprechenden
Partneranwalt zu vermitteln, um eine für Dich passende und gerechte Lösung zu finden.
Nein. advokio bietet keine Rechtsberatung
an. Alle Rechtsberatungsleistungen werden von durch advokio
vermittelte Rechtsanwälte (Partneranwälte) erbracht.
advokio strebt die maximale Verfügbarkeit
aller Webseiten und Dienste an, übernimmt aber keine Haftung
für
eine bestimmte Verfügbarkeit dieser Webseiten und Dienste.
advokio bemüht sich, möglichst viele Produkte dauerhaft anzubieten. advokio
behält sich jedoch vor,
Produkte ohne vorherige Ankündigung mit sofortiger Wirkung aus dem
Angebot zu nehmen. advokio übernimmt
keine Verpflichtung für die Verfügbarkeit aller oder einzelner Produkte.
advokio nutzt Cloud- und sonstige
IT-Dienste sorgfältig ausgewählter Anbieter. advokio sichert Daten
in
regelmäßigen Abständen und im Einklang mit Grundsätzen ordnungsgemäßer Datensicherung. Trotzdem kann es,
zum
Beispiel durch Stromausfälle, Softwareprobleme oder sonstige Ereignisse, zu Datenverlusten oder zur
zeitweiligen Nichtverfügbarkeit von Daten und Diensten kommen. advokio bemüht sich in solchen Fällen,
Daten
und Dienste schnellstmöglich, gegebenenfalls auf Basis der letzten Datensicherung, zur Verfügung zu
stellen.
Mit Ausnahme von Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und durch grob fahrlässige Pflichtverletzung von
advokio oder vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von advokio übernimmt advokio keine Haftung für Datenverluste oder
Datenverfügbarkeit.
Die Haftung von advokio gilt auch nur, soweit Verluste durch
angemessene Datensicherungsmaßnahmen durch
den
Nutzer nicht vermeidbar gewesen wären.
Bei advokio und bei dem Partneranwalt, der Dein Mandat bearbeitet. Du
gestattest advokio und dem
jeweiligen
Partneranwalt, Deine Daten
sowie die Daten Deines Mandats auf IT-Systemen von advokio
oder auf von
advokio
genutzten Drittanbietern zu speichern. Du entbindest den
jeweiligen Partneranwalt und advokio
insoweit
ausdrücklich von der anwaltlichen Pflicht zur Verschwiegenheit (§ 43a Abs. 2 BRAO).
Rechtsanwälte sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen
Deine Daten nicht weitergeben.
Wenn
Du einen
Partneranwalt
beauftragst, wird
Deine Beratung und
Deine Kommunikation mit dem
Partneranwalt
ganz oder teilweise über
advokio-Webseiten abgewickelt und Daten zu
Dir und
Deinem
Mandat werden von
advokio
gespeichert. Unter Umständen übernimmt
advokio auch die
Finanzierung
Deiner Rechtsberatung. Zu diesen
Zwecken erteilst
Du Dein
Einverständnis für die Übermittlung
Deiner Daten an
advokio
sowie die Speicherung dieser Daten durch
advokio. Weitere Details zur Weitergabe von
Daten findest
Du in der
Datenschutzerklärung von advokio
und in der
Datenschutzerklärung des jeweiligen Partneranwalts.
Jeglicher Informationsaustausch über advokio-Webseiten ist über das Hypertext Transfer Protocol Secure
(HTTPS) verschlüsselt. Du stimmst zu, dass E-Mails zwischen
Dir und advokio nicht verschlüsselt werden.
Auf Dein entsprechendes Verlangen kann advokio
auch per verschlüsselter E-Mail im S/MIME-Format mit Dir kommunizieren.
Die Datenschutzerklärung von
advokio findest
Du
hier.
Die Datenschutzerklärungen der
Partneranwälte findest
Du
hier.
advokio oder Partneranwälte bieten eine Reihe von kostenlosen Informationen und
Leistungen (zum
Beispiel
Erinnerungen an bestimmte Termine, Newsletter, Informationen oder Formbriefe). Solche Informationen und
Leistungen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und stellen keinen Ersatz für eine Beratung
im
Einzelfall dar. Sie werden unter Ausschluss jeglicher Haftung erbracht.
Sofern Leistungen auf Grund einer entgeltlichen vertraglichen Vereinbarung
zwischen Dir und advokio
erbracht werden, gilt das Folgende:
advokio haftet für eigene Verpflichtungen
nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und fahrlässige
Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten oder Pflichten, deren Erfüllung die Vertragsdurchführung überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).
Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, in
Fällen von Arglist oder bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Jeder Partneranwalt haftet selbst und
unmittelbar gegenüber dem Mandanten gemäß den gesetzlichen
Vorschriften und den eventuell jeweils anwendbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. advokio
haftet nicht für die Auswahl von
Partneranwälten, deren Beratung oder andere Leistungen, Handlungen
oder Unterlassungen.
Für Rechtsdienstleistungen im Rahmen des Produkts „Hilfe nach Ablehnung eines Krippenplatzantrags", (im
Folgenden „Prozessfinanzierungsprodukte") übernimmt advokio die
Finanzierung der außergerichtlichen
Rechtsverfolgung wie unten beschrieben:
Die kostenlose Übernahme Deines Mandats funktioniert dadurch, dass advokio
für Dich die Kosten des
Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Partneranwalts wie
unten beschrieben übernimmt:
Wenn Du bei einem Prozessfinanzierungsprodukt den Button „Sofort Unterstützung
erhalten" anklickst, bietest
Du
an: (1) dem für das Prozessfinanzierungsprodukt zuständigen Partneranwalt den Abschluss einer
Mandatsvereinbarung und (2) advokio den Abschluss einer
Finanzierungsvereinbarung wie in diesem
Abschnitt 7
(Finanzierung von Rechtsberatung) beschrieben.
Sofern ein Partneranwalt die
Erfolgsaussichten des Rechtsstreits als ausreichend einstuft und das
Mandat
übernommen hat, wird der Partneranwalt Dir die Übernahme des Mandats sowie die Kostendeckung durch
advokio
per E-Mail bestätigen. In diesem Fall übernimmt advokio die Kosten
des Rechtsstreits wie im Folgenden
beschrieben.
Sofern Du keine Rechtschutzversicherung hast oder Deine
Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für den Rechtsstreit abgelehnt hat, übernimmt
advokio für Dich die Kosten des
Partneranwalts sowie eventuelle Gerichts- und Verfahrenskosten und Kosten gegnerischer Anwälte.
Darüberhinausgehende Kosten werden nicht übernommen.
Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung
hast, werden alle Kosten über die Rechtsschutzversicherung
abgewickelt, soweit die Rechtsschutzversicherung diese übernimmt. Sollte Deine
Rechtsschutzversicherung,
zum
Beispiel wegen eines Selbstbehalts, Kosten nicht übernehmen, übernimmt advokio
diese Kosten wie in Frage
7.b beschrieben.
Sofern advokio die Finanzierung eines Prozessfinanzierungsprodukts übernommen hat, gilt die Zusage der
Finanzierung jeweils für die nächste vom Partneranwalt empfohlene
Instanz des Verfahrens. Instanz bedeutet
jede gerichtliche Instanz des Verfahrens (zum Beispiel einstweiliger Rechtsschutz, erste gerichtliche
Instanz, Berufung und Revision) sowie jeden außergerichtlichen Verfahrensschritt (zum Beispiel
Antragsverfahren und Widerspruchsverfahren).
Führt der Rechtsstreit in einer Instanz nicht zu dem von Dir gewünschten Ergebnis, prüfen advokio
und
die
beteiligten Partneranwälte die Erfolgsaussichten der nächsten
Instanz. Die Übernahme der Prozesskosten
der
nächsten Instanz erfolgt nur nach einer Zusage von advokio.
advokio übernimmt die Finanzierung von
Rechtsstreitigkeiten auf Basis der Informationen, die Du advokio
zur
Verfügung gestellt hast. Da diese Informationen entscheidend für die Beurteilung der Erfolgsaussichten
des
Rechtsstreits sind, müssen Deine Informationen richtig und
vollständig sein. Wenn Du unvollständige oder
unrichtige Angaben gemacht hast, musst Du das advokio und dem Partneranwalt schnellstmöglich mitteilen.
Wenn
unrichtige Angaben zu einer Verschlechterung der Erfolgsaussichten führen, hat advokio das Recht, die
Finanzierung der Rechtsstreitigkeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. advokio
hat dann zudem das Recht,
Ersatz für bereits übernommene oder zukünftige Kosten des Rechtstreits von Dir zu verlangen.
Ändern sich im Laufe des Mandats Deine Umstände oder gibt es Ereignisse, die sich auf das Mandat
auswirken
können, bist Du verpflichtet, Deinen
Partneranwalt schnellstmöglich über diese Umstände oder Ereignisse
zu
informieren. Tust Du das nicht, darf advokio die Finanzierung der Rechtsstreitigkeit mit sofortiger
Wirkung
beenden. advokio hat dann zudem das Recht, Ersatz für bereits
übernommene oder zukünftige Kosten des
Rechtstreits von Dir zu verlangen.
Es kann sein, dass Dein Partneranwalt während einer Rechtsstreitigkeit Unterstützung von Dir braucht. Das kann zum Beispiel dann passieren, wenn Dein Partneranwalt Informationen
oder Unterlagen von Dir benötigt, das weitere Vorgehen mit Dir besprechen möchte oder eine Entscheidung von Dir braucht. Vor allem bei Eilverfahren kann es sein, dass Gerichte
Informationen oder Unterlagen in nur wenigen Tagen anfordern. In solchen Situationen braucht
Dein Partneranwalt
Deine schnelle Unterstützung.
Unterstützt Du
Deinen Partneranwalt in solchen
Fällen nicht oder nicht rechtzeitig und verschlechtern sich dadurch die Erfolgsaussichten der Rechtsstreitigkeit, entstehen dadurch
Kosten oder verlierst Du dadurch sogar das Verfahren, darf advokio die Finanzierung der Rechtsstreitigkeit mit sofortiger
Wirkung beenden. advokio hat dann zudem das Recht, Ersatz für bereits
übernommene oder zukünftige Kosten des Rechtstreits von Dir zu
verlangen.
Du hast jederzeit das Recht, über die gerichtliche und außergerichtlicher Verfolgung
Deiner Rechte zu bestimmen. Du
kannst also beispielsweise jederzeit die gerichtliche oder außergerichtliche Verfolgung
Deiner Rechte beenden, ein anderes Ziel verfolgen oder die Strategie
Deiner Rechtsverfolgung ändern.
Tust Du das jedoch gegen die Empfehlung Deines
Partneranwalts, ist advokio
berechtigt, die Finanzierung der Rechtsstreitigkeit mit sofortiger Wirkung zu beenden. advokio
hat dann auch das Recht, Ersatz für bereits übernommene oder zukünftige Kosten des Rechtstreits von
Dir zu verlangen.
Du kannst Deine Prozessfinanzierung durch advokio
jederzeit durch Kündigung beenden. Kündigst Du die Prozessfinanzierung aus wichtigem Grund,
also zum Beispiel, weil advokio eine seiner wesentlichen Pflichten
verletzt hat, übernimmt advokio alle bis zum Kündigungszeitpunkt
entstandenen Kosten, wie sie bei einer sofortigen, möglichst kostengünstigen (teilweisen) Beendigung des Verfahrens anfielen. Alle danach
entstehenden Kosten trägst Du selbst.
Kündigst Du die Prozessfinanzierung durch advokio
ohne wichtigen Grund ist advokio berechtigt, die Finanzierung der
Rechtsstreitigkeit
mit sofortiger Wirkung zu beenden. advokio hat
ferner das Recht, Ersatz für bereits übernommene oder zukünftige Kosten des Rechtstreits von
Dir zu verlangen.
Beendest Du das Mandat (zum Beispiel durch Widerruf oder Kündigung) mit Deinem Partneranwalt
vorzeitig, d.h. vor der Beendigung der jeweiligen Instanz, hat advokio
das Recht, Deine Prozessfinanzierung mit Wirkung zum Zeitpunkt
Deiner Kündigung des Mandats zu kündigen.
advokio hat dann zudem
das Recht, Ersatz für bereits übernommene oder zukünftige Kosten des Rechtstreits von
Dir zu verlangen.
Wenn Du den (gerichtlichen oder außergerichtlichen) Rechtsstreit gewinnst, trägt
Dein Gegner die Kosten des Verfahrens einschließlich Deiner
Kosten (Kostenersatzanspruch). Aus diesem Kostenersatzanspruch wird der jeweilige
Partneranwalt bezahlt. advokio
erhält von dem Partneranwalt eine Vergütung für die Nutzung des
advokio-Portals sowie der Nutzung der IT-Systeme von
advokio.
Wenn Du den (gerichtlichen oder außergerichtlichen) Rechtsstreit verlierst, trägt
advokio für Dich die Kosten wie in diesem
Abschnitt 7 (Finanzierung von Rechtsberatung) beschrieben, d.h. advokio macht einen Verlust.
Wenn Du einen Rechtstreit (zum Beispiel gerichtlich oder im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens)
gewinnst, hast Du unter Umständen einen Kostenersatzanspruch gegen den
Gegner (zum Beispiel den Träger der Jugendhilfe). Da advokio bei
Prozessfinanzierungsprodukten Deine
Rechtsverfolgungskosten wie in diesem Abschnitt 7 (Finanzierung von Rechtsberatung) beschrieben übernimmt, trittst
Du diese Kostenersatzansprüche hiermit an
advokio ab. Hast Du
Kostenersatzansprüche bereits an den zuständigen Partneranwalt
abgetreten, trittst Du hiermit Deine
etwaigen Ansprüche gegen den Partneranwalt auf Auszahlung der Kostenersatzansprüche an
advokio ab. Du ermächtigst advokio
in beiden Fällen, den Zahlungspflichtigen über diese Abtretung zu informieren.
Manchmal bietet Dir Dein Verfahrensgegner an,
Euren Rechtstreit ohne eine gerichtliche Entscheidung durch einen Vergleich zu beenden. Ein Vergleich ist eine Vereinbarung zwischen
Dir und Deinem Verfahrensgegner, in
dem durch gegenseitiges Nachgeben ein Kompromiss gefunden wird, der für Dich
und Deinen Verfahrensgegner akzeptabel ist. Dadurch wird der Rechtsstreit und das Gerichtsverfahren beendet.
Wird Dir ein Vergleich angeboten, wird Dich der
Partneranwalt zu dem Vergleich beraten. Die Entscheidung, ob Du
den Vergleich annimmst, steht ausschließlich Dir zu. Weder der Partneranwalt
noch advokio haben ein Mitspracherecht bei dem Vergleich.
Nimmst Du jedoch einen Vergleich an in dem Du
vereinbarst, dass Du ganz oder teilweise auf den
Kostenerstattungsanspruch gegen Deinen Verfahrensgegner
verzichtest, bist Du verpflichtet, die
Verfahrenskosten insoweit selbst zu übernehmen, wie Du auf den
Kostenerstattungsanspruch verzichtet hast.
advokio ist nicht verpflichtet, die Verfahrenskosten zu
übernehmen, auf deren Erstattung Du verzichtet hast.
Deine Kommunikation über die advokio- Webseite,
Dein Beratungswunsch oder Dein sonstiges Verhalten auf
oder über die advokio-Webseite darf nicht gegen gesetzliche
Bestimmungen verstoßen oder sittenwidrig, diskriminierend, herabwürdigend, ehrverletzend oder beleidigend sein.
Solltest Du Dich auf oder unter Nutzung der
advokio-Webseite so verhalten, ist advokio berechtigt,
jegliche vertraglichen oder sonstigen Verhältnisse zwischen Dir und advokio
jederzeit fristlos zu kündigen und Deinen Mandantenaccount zu deaktivieren.
Die Zugangsdaten Deines Mandantenaccounts
und aller Kommunikation sind vertraulich und dürfen nicht weitergegeben werden. Du
verpflichtest Dich, alle Inhalte (zum Beispiel PDF-Dateien) im angemessenen Umfang
durch entsprechende Maßnahmen (zum Beispiel Antivirensoftware oder entsprechende Funktionen Deines
Betriebssystems) frei von Schadsoftware zu halten.
Der gesamte Inhalt, der auf advokio.com enthalten oder durch advokio.com bereitgestellt wird, wie Text,
Grafik, Logos, Button-Icons, Bilder, Audio-Clips, digitale Downloads und Datensammlungen, ist Eigentum von
advokio, von Partneranwälten
oder von Dritten, die Inhalte zuliefern oder auf der Webseite bereitstellen
(jeweils ein „Rechteinhaber"), und ist durch deutsches und internationales Urheberrecht geschützt. Auch der
Gesamtbestand der Inhalte der auf advokio.com enthalten oder durch advokio.com zur Verfügung gestellt
wird, ist Eigentum des jeweiligen Rechteinhabers und ist durch deutsches und internationales Urheberrecht geschützt.
Ohne schriftliche Zustimmung von advokio
darfst Du alle Inhalte, die auf advokio.com enthalten oder durch
advokio.com zur Verfügung gestellt werden weder systematisch extrahieren noch wiederverwenden.
Insbesondere darfst Du ohne schriftliche Zustimmung von
advokio kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel-
und Extraktionsprogramme einsetzen, um Inhalte auf advokio.com zur Wiederverwendung zu extrahieren
(gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Du darfst ohne
schriftliche Zustimmung von advokio keine Datenbank
herstellen und/oder veröffentlichen, die Inhalte von advokio.com beinhaltet.
Sofern die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partneranwalts nichts anderes bestimmen,
darfst Du das jeweilige Produkt für
Dich selbst im Rahmen des Verwendungszwecks des jeweiligen Produkts nutzen.
Du darfst das Produkt für diesen Zweck reproduzieren und verändern.
Weder advokio noch Partneranwälte
übernehmen jedoch eine Haftung für eine solche Veränderung oder durch eine solche Veränderung entstehende Folgen.
Du darfst Produkte
nicht als Muster oder Vorlage verwenden. Auch darfst Du das
Produkt nicht Dritten zur Verfügung stellen, sofern das für den Zweck des
Produkts nicht erforderlich ist.
Beispielsweise darfst Du eine über advokio.com erworbene GmbH-Satzung für eine bestehende oder zu
gründende GmbH verwenden. Wenn Du es für erforderlich hältst, darfst
Du diese Satzung verändern. Da GmbH-Satzungen im
Handelsregister veröffentlicht werden und Du die Satzung im
Geschäftsverkehr zur Verfügung stellen musst (z.B. Banken oder Geschäftspartnern), darfst Du die Satzung
dementsprechend veröffentlichen oder versenden.
Du darfst die Satzung jedoch nicht für eine andere GmbH verwenden oder Dritten als Muster oder Vorlage
zur Verfügung stellen.
Grundsätzlich kannst Du ein Produkt einmalig über das
Interview erstellen und herunterladen. Hast Du
das Interview beendet und das Produkt
heruntergeladen besteht keine Möglichkeit mehr, das Produkt über advokio.com anzupassen.
Hast Du eine E-Mail-Adresse angegeben, senden wir Dir
nach dem Kauf zusätzlich die von Dir gekauften Dokumente.
Ja. Du hast das Recht, alle Verträge mit advokio oder einem
Partneranwalt ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Den Kauf von Produkten kannst Du gegenüber dem im
Produkt aufgeführten Partneranwalt widerrufen.
Prozessfinanzierungsvereinbarungen oder anderen Leistungen von advokio kannst
Du gegenüber advokio widerrufen.
======= Muster Widerrufsformular =======
Fülle dieses Formular aus und sende es an:
advokio UG (haftungsbeschränkt)
Im Kammereck 12e
63329 Egelsbach
E-Mail: widerruf@advokio.com
Tel: 06103 – 3018552
Fax: 06103 – 3107367
Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den
Kauf der folgenden
Dienstleistungen:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum:
======= Ende Widerrufsformular =======
Siehe hierzu die
Widerrufsbelehrung von
advokio Rechtsanwaltsgesellschaft.
Wenn Du einen Vertrag mit advokio widerrufst, hat
advokio die Pflicht, alle Zahlungen, die advokio von
Dir erhalten hat unverzüglich, spätestens jedoch binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
an dem die Mitteilung des Widerrufs bei advokio eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwendet advokio dasselbe
Zahlungsmittel, dass Du bei der ursprünglichen Bezahlung
eingesetzt hast, es sei denn, Du hast mit
advokio ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Für die Rückzahlung wird
Dir kein Entgelt berechnet.
Wenn Du ausdrücklich verlangt hast, dass
advokio Leistungen bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt,
kann advokio für die bis zur Wirksamkeit des Widerrufs erbrachten
Leistungen Wertersatz verlangen.
Grundsätzlich brauchst Du keinen Mandantenaccount,
um Produkte auf advokio.com zu erwerben. Einige Produkte
(zum Beispiel Prozessfinanzierungsprodukte) stehen
Dir aber nur mit einem Mandantenaccount
zur Verfügung.
Wenn Du einen Mandantenaccount erstellst,
bist Du für die Sicherstellung der Vertraulichkeit des
Mandantenaccounts und des Passworts und für die Beschränkung des
Zugangs zu Deinem Computer und Deinen
mobilen Geräten verantwortlich. Soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklärst
Du Dich damit
einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Deinen
Mandantenaccount vorgenommen werden.
Wenn Du ein Unternehmen bist, in dem mehrere Mitarbeiter auf Deinen
Mandantenaccount zugreifen sollen, darfst Du die Zugangsdaten
Deines Mandantenaccounts
den entsprechenden Mitarbeitern zugänglich machen. Auch in diesem Fall bist Du
für die Sicherstellung der Vertraulichkeit des Mandantenaccounts und des
Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu dem Mandantenaccount sowie die vertrauliche Behandlung
aller Zugangsdaten durch Deine Mitarbeiter verantwortlich. Soweit unter anwendbarem Recht zulässig,
erklärst Du Dich damit einverstanden,
für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Deinen
Mandantenaccount vorgenommen werden. Das gilt insbesondere für alle Handlungen und Unterlassungen der Mitarbeiter,
denen Du Zugriff auf Deinen
Mandantenaccount gegeben hast.
Wenn es einen berechtigten Grund dazu gibt, kann advokio
Deinen Mandantenaccount
zeitweilig suspendieren oder löschen. Ein wichtiger Grund ist insbesondere, wenn Du
oder ein anderer Nutzer Deines Mandantenaccounts
gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Partneranwalts
oder gegen anwendbares Recht verstößt.
Sofern Du einen Mandantenaccount hast, geht
advokio davon aus, dass alle darin enthaltenen Daten einschließlich Kontaktdaten vollständig
und korrekt sind. Ändern sich diese Informationen, musst Du diese
daher unverzüglich aktualisieren. Bis Du die Informationen
geändert hast darf advokio davon ausgehen, dass
alle Informationen in Deinem Mandantenaccount
richtig und vollständig sind.
Alle Leistungen von advokio sind kostenlos. Zahlungen sind daher nicht erforderlich.
Sofern Du ein kostenpflichtiges Produkt
oder eine sonstige kostenpflichtige Leistung von einem Partneranwalt erworben hast, zahlst
Du dieses Produkt oder
diese Leistung direkt an den jeweiligen Partneranwalt. Welche Zahlungsmethoden der jeweilige
Partneranwalt akzeptiert siehst Du, wenn
Du Dich zum
Kauf des Produkts entschlossen hast und den entsprechenden Link
auf advokio.com anklickst.
Für die Geschäftsverbindung zwischen Dir einerseits und
advokio und/oder von Partneranwälten
andererseits gilt deutsches Recht.
Soweit ein Vertragsverhältnis besteht, werden Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen innerhalb
des Vertragsverhältnisses nur mit Zustimmung des Mandanten wirksam.
Mandanten werden über geplante Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail informiert.
Mandanten können Änderungen dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für laufende Vertragsverhältnisse ebenfalls per E-Mail oder
durch einen Klick auf einen in der E-Mail enthaltenen Button zustimmen.
Für zukünftige Vertragsverhältnisse kann advokio diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und
ohne Angabe von Gründen ändern.
Wenn einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind,
bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Soweit Bestimmungen unwirksam sind, gelten sie als durch
solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.
Ist der Gegner des Rechtsstreits ein Kaufmann und die streitige Geschäftsbeziehung dem Betrieb eines
Handelsgewerbes zuzurechnen, dann kann advokio den Gegner des
Rechtsstreits in Frankfurt am Main oder bei
einem anderen zuständigen Gericht verklagen. Das gilt auch, wenn der Gegner des Rechtsstreits eine
juristische Person des öffentlichen Rechts und oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
advokio
und advokio Rechtsanwaltsgesellschaft können nur in Frankfurt am
Main verklagt werden.
Diese gesamte Regelung (dieser Abschnitt 13.d.) gilt auch für Mandanten, die im Ausland eine
vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, uns für ausländische Institutionen, die mit deutschen juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder mit einem deutschen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.
Stand: 14. März 2023